Die Agrargemeinschaft Meiningen ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des Flurverfassungsgesetzes.
Zweck der Agrargemeinschaft Meiningen
In den Statuten legt die Agrargemeinschaft Meiningen ihren Zweck, die Mitgliedschaft, ihre Organisationsstruktur, sowie den Prozess der Willensbildung und die Nutzung der agrargemeinschaftlich verwalteten Liegenschaften fest.
Der Zweck der Agrargemeinschaft Meiningen ist laut Statuten der Erhalt der Meininger Kulturlandschaft für künftige Generationen unter besonderer Bedachtnahme auf die Auwaldung und den Schutz der Grundwasserreserven. Als Zweck festgeschrieben sind auch der Erhalt der Substanz unter ökonomischen und ökologischen Aspekten und in diesem Rahmen das Dienen örtlicher Gemeinschaftsinteressen.
Für eine Mitgliedschaft müssen die in den Statuten festgehaltenen Bedingungen erfüllt werden. Die Mitgliedschaft bei der Agrargemeinschaft ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Zu den wichtigsten Rechten gehören die Teilnahme an der Willensbildung und die Nutzung des Gemeinschaftsgutes (Losen). Je nach Art der Nutzungsteilnahme sind die Mitglieder verpflichtet, Frondienste zu leisten.
Die Agrargemeinschaft Meiningen umfasst:
90,42 ha Gesamtfläche, davon
81,76 ha Wirtschaftswald
5,91 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (verpachtet)
2,11 ha Forststraßen
0,58 ha Leitungstrassen
0,06 ha Schleppwege
Außerdem werden 50 ha Weidefläche über Nutzungsrechte bewirtschaftet.
Agrargemeinschaft Rankweil - Meiningen
Eigentumsverhältnisse
11/13 Agrargemeinschaft Rankweil mit derzeit ca. 800 Mitglieder + 22,75 % Marktgemeinde Rankweil
2/13 Agrargemeinschaft Meiningen mit derzeit ca. 180 Mitgliedern + 25 % Gemeinde Meiningen
Gesamtes Flächenausmaß: 1.520 ha
Kontakt
Agrargemeinschaft Meiningen
Obmann:
Erich Huber
Telefon:
0664 2317188
Geschäftsstelle
Hadeldorfstraße 11
6812 Meiningen
dienstags von 19 bis 20 Uhr besetzt
Lebensräume für Wildbienen an Straßenbegleitflächen, Kreisverkehren und Plätzen
Die Gemeinde Meiningen und 17 andere Vorarlberger Gemeinden schufen auf öffentlichen Flächen Lebensräume für Wildbienen und sammelten dabei Wissen rund um die Entwicklung von langjährigen Blumenwiesen. Über 20.000m² insektenfreundliche Biotope wurden dabei neu angelegt bzw. entwickelt.
Drei Jahre lang haben Vorarlberger Gemeinden und ihre Mitarbeiter Wissen rund um Blumenwiesen und Wildbienenlebensräume gesammelt und dabei Straßenbegleitflächen, Kreisverkehre oder auch ganze Plätze naturnah gestaltet. Gemeinsam mit der Umwelt- und Klimaschutzabteilung des Landes, ExpertInnen aus der Praxis, dem Österreichischen Ökologie-Institut und dem Naturgartenexperten Dr. Reinhard Witt konnte dadurch die Biodiversität im öffentlichen Raum nachweislich gesteigert werden.
Artenreichtum am Straßenrand. Wildbienenexperte Timo Kopf hat beim begleitenden Monitoring in der Marktgemeinde Rankweil 93 verschiedene Wildbienenarten bestimmen können, darunter fünf Landesneufunde. Die Wildblumenmischungen dürften besonders den Nahrungsspezialisten, die spezielle Pflanzen zum Überleben brauchen, entgegen kommen. Aber auch zahlreiche nistende Arten konnten nachgewiesen werden.
Auch kleine Flächen können wichtige Trittsteine für so manchen Falter sein und zusammen genommen bilden sie ein Biotopnetz in den Siedlungen und über die Grenzen hinweg. Daher ist die Nachahmung in Privatgärten erwünscht.
In vielen Gemeinden Mitteleuropas haben sich in den vergangen Jahrzehnten Einheitsrasen mit typischen genormten Rasengräserarten etabliert, die regelmäßig gemäht werden müssen. Gerätschaften, Arbeitsroutinen aber auch der Saatgut-Handel sind darauf eingestellt, so dass eine naturnahe Gestaltung in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung darstellt Auf Gemeindeebene braucht das Projekt das Engagement der Bauhofmitarbeiter.
"Natürlich bunt und artenreich“ startet als Folgeprojekt.
Grundlage jeder Jagdausübung ist das Jagdrecht. Es ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und umfasst das Recht, das Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen.
Die Verfügung über das Jagdrecht an Grundflächen, die nicht zu einem Eigenjagdgebiet gehören, steht Jagdgenossenschaften zu. Die Gemeinde überträgt der Jagdgenossenschaft die Aufgaben der Verwaltung, Organisation und Geschäftsabwicklung der Jagd innerhalb des Ortsgebiets.
In der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft , die anlassbezogen tagt, wird der Jagdausschuss gewählt und die Jahresrechnung der Jagdpacht genehmigt.
Obmann:
Norbert Gohm
Kontakt:
Marlies Bickel, Geschäftsführerin
Telefon:
05522 71370-11
E-Mail:
marlies.bickel@meiningen.at
Hundekot auf dem Feld verunreinigt Gras und Heu. Damit wird es für die Rinder ungenießbar. Ein erheblicher Schaden für den Tierhalter.
Hundekot auf Wiesen, Weiden und Äckern stellt auch eine erhebliche Gefahrenquelle für Tier und Mensch dar. Denn die im Hundekot enthaltenen Neospora-Parasiten bleiben an den Gräsern auch nach starken Regenfällen haften, selbst wenn der Hundekot längst verwaschen wurde und nicht mehr sichtbar ist. Werden diese verunreinigten Gräser von den Rindern aufgenommen, führt dies unter anderem zu Totgeburten und vorzeitigen Abgängen. Auch die Übertragung von Salmonellen, Haken- und Spulwürmern ist möglich.
Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass wir uns mit diesem Anliegen an Sie wenden und hoffen, dass Sie mit ihrem Liebling verantwortungsvoll umgehen. Tragen Sie Sorge, dass Gras und Heu nicht verunreinigt werden.
Als unübersehbares Zeichen für diesen unsch wurden an den beliebtesten Wanderwegen unserer Gemeinde wohlwollende Hinweistafeln aufgestellt.
Hundekot darf in Robidog-Behältern und in den öffentlichen Mülleimern kostenlos, schnell und hygienisch entsorgt werden.
Die Robidogs sind an folgenden Standorten aufgestellt:
Altenauweg beim Kanal-Fußgängerbrückle
Äueleweg beim Ehbach-Fußgängerbrückle
Rüthenenstraße Einfahrt Bleicheweg
Büchereihecke
Dürre Wiesen Abzweigung Schlattweg
Gießenweg bei der Kanalquelle
Herrengasse bei der Ehbachbrücke
Kirchfeldstraße beim Schulwegle
Langgasse Abzweigung Haslachstraße
Paspelsweg – Brücke Oberdorferbach
Schreinerweg Abzweigung Frützleweg
Schweizerstraße Nähe Bushaltestelle Oberdorf
Sportplatz Auffahrtsrampe zum Rheindamm
Rheinvorland Radweg
Stobernweg beim Ehbachbrückle
Tannenfeldstraße bei Müllinsel
Zollwäldle auf dem Rheindamm
So funktioniert Robidog
Ein Säckchen wird auf der Seite des Behälters herausgenommen und dann wie ein Handschuh überstülpt. Mit einem Griff wird der Hundekot aufgenommen, das Säckchen umgestülpt und verknotet, bevor es im Behälter entsorgt werden kann. Die Säckchen sind absolut dicht und geruchsundurchlässig. Sie erhalten die Säckchen kostenlos im Gemeindeamt (Bürgerservice).
Verordnung
Beschluss der Gemeindevertretung Meiningen vom 26.9.2002 und vom 4.12.2002 über Leinenzwang von Hunden
Gemäß § 18 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985 in der geltenden Fassung, wird zur Vermeidung von Verunreinigungen sowie Beschädigungen von Kinderspielplätzen, Park- und Freizeitanlagen durch frei herumlaufende Hunde angeordnet, dass im gesamten bewohnten Gemeindegebiet auf den öffentlichen Kinderspielplätzen, den Kindergarten- und Schulplätzen und allen Bereichen von Sport- und Freizeitanlagen der Gemeinde Meiningen Hunde so an der Leine zu führen sind, dass sie die Rasen- und Pflanzenflächen sowie die Kinderspielplätze nicht betreten und verunreinigen können. In den vorerwähnten Bereichen sind Verunreinigungen durch Hundekot vom Besitzer oder Verwahrer von Hunden unverzüglich zu entfernen.
Die Nichtbefolgung dieser Anordnung stellt eine Verwaltungsübertretung im Sinne des § 18 Abs. 1 Gemeindegesetz dar.
Unter Biotop versteht man den Standort einer in sich mehr oder weniger geschlossenen Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren. Klassisches Beispiel für ein Biotop ist ein Weiher, es kann aber auch ein Waldstück oder eine Wiese sein.
Aufgrund der enormen Verbauung der letzten Jahrzehnte sind viele Biotope nicht mehr existent. Im neuen Biotopinventar werden die aktuellen schutzwürdigen Biotope mit wesentlichen Informationen festgehalten.
Im Gemeindegebiet Meiningen befinden sich mehrere Biotope, die im Biotopinventar angeführt sind. Zu den Kostbarkeiten der Gemeinde zählen Streuewiesen, Wald und Wasserbiotope.
Neben den seit 1973 laufenden Kontrollen von Ölheizungen wurden in den 80er Jahren auch Gasheizungen und in den 90er Jahren Feststoffheizungen in diese Kontrollen einbezogen. Die laufenden Überprüfungen stellen sicher, dass die Heizungsanlagen mit möglichst geringen Emissionen betrieben werden und ungeeignete Anlagen bis spätestens nach Ablauf der Übergangsfristen (im Allgemeinen maximal zwei Jahre, bei neueren Anlagen maximal sechs Jahre) erneuert werden. Ungenügend eingestellte und gewartete Heizungsanlagen weisen meist fünf- bis 10fach höhere Emissionen von unverbrannten Anteilen auf (insbesondere Kohlenmonoxid, flüchtige organische Verbindungen, Ruß und polyzyklische Aromaten) als wie korrekt eingestellte und optimal gewartete Anlagen.
Die Vermeidung von Schadstoffemissionen dient nicht nur dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, sondern ist auch für den Schutz der Natur und den Klimaschutz von großer Bedeutung. Während die Mehrzahl der Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung, Heizungsoptimierung, Solarenergieeinsatz, Wasserkraftnutzung, Windenergie) gleichzeitig auch als Luftreinhaltemaßnahmen eingestuft werden können, sind Kraftwärmekoppelungen mit teilweise emissionsintensiven, stationären Motoren sowie die Holzverbrennung zu den technisch nicht zufriedenstellenden Anlagen zu zählen.
Rauchfangkehrer
In einem Merkblatt der Vorarlberger Landesregierung werden wissenswerte Fragen zum Rauchfangkehrer beantwortet. Unter anderem finden Sie Antworten zu folgenden Fragen:
Wie oft muss ich meine Heizungsanlage reinigen und/oder überprüfen lassen?
Wer darf reinigen und überprüfen?
Was kostet mich das?
Das Merkblatt finden Sie hier:
Klimaschmiede 2023 In der Klimaschmiede 2023 wird gestaltet und geschliffen, was das Zeug hält.
Allerdings nicht an herkömmlichen Materialien, sondern an etwas weitaus Wertvollerem: Unserem Lebensraum.
In rund 40 verschiedenen Veranstaltungen rund um Natur, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit laden wir alle Menschen aus dem Vorderland und Feldkirch ein, sich mit ihrem unmittelbaren Lebensumfeld zu befassen und neue Sichtweisen mitzunehmen, die zum nachhaltigen Leben beitragen.
Sämtliche Veranstaltungen sind mit dem Fahrrad erreichbar. Freier Eintritt bei allen Veranstaltungen.
Erhalt der Vorsorge und Nutzung des Grundwassers in Meiningen
Meiningen ist die einzige Gemeinde Vorarlbergs, die über keine zentrale Wasserversorgung verfügt, sondern über Hausbrunnen versorgt wird. Wichtig ist es daher für die Gemeinde, das Grundwasserpotential zu kennen.
Von großer Bedeutung für alle anstehenden Fragen ist die genaue Kenntnis der Höhe der Grundwasserneubildung. Sie ist auch eine wesentliche Grundlage bei der behördlichen Beurteilung, ob die Errichtung eines geplanten Grundwasserbrunnens (Hausbrunnen) wasserrechtlich bewilligungspflichtig ist. Die Grundwasserneubildung ist von einer Vielzahl von Parametern abhängig, wie z. B. Niederschlag, Verdunstung, Landnutzung, Bodenart, geologischer Aufbau des Untergrundes und Topographie. Sie ist daher ein sehr komplexer Prozess. Auf Grund des jahreszeitlichen Verlaufs der klimatischen Einflussgrößen, der daraus resultierenden Wachstumsperioden und der regional verschiedenen Gebietseigenschaften weist die Grundwasserneubildung eine sowohl zeitliche als auch räumliche Variabilität auf.
Vom Land Vorarlberg wurde daher eine Grundwasserbilanzierung beauftragt. Als Bilanzierungsgebiet zur Ermittlung der Grundwasserneubildung auf dem Gemeindegebiet von Meiningen wurde die Talfläche zwischen Ill, Frutz und Rhein und der südöstlichen Talflanke herangezogen. Als Basis diente das Grundwassermodell Alpenrhein. Mit den Niederschlags- und Abflussdaten des Jahres 2008 wurden die zuströmenden und abströmenden Wassermengen ermittelt. Die Untersuchung ergab eine mittlere Bilanzmenge von 2.218 l/s. Die durchschnittliche Grundwasserneubildung ergibt sich aus den Randzuflüssen einschließlich der Infiltration aus Fließgewässern sowie aus dem Versickerungsanteil der Niederschläge. Daraus lässt sich eine Grundwasserneubildung von 69,95 Mio m³/a beziehungsweise 2.590 mm/a für das Untersuchungsgebiet (27 km²) errechnen (siehe Grafik).
Auf Grundlage dieser neuen Daten können künftig mehr Vorhaben als wasserrechtlich bewilligungsfrei eingestuft werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Für diese Vorhaben gelten dann die baurechtlichen Vorgaben.
Für die Erhaltung der Hausbrunnen konnten wir bei der Bezirkshauptmannschaft erwirken, dass eine Trinkwasserversorgung mittels Hausbrunnen erfolgen kann, wenn pro Hausbewohner 51 m² Grundfläche zur Verfügung stehen. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 31.10.2011 bestätigt, dass eine wasserrechtliche Bewilligung von Seiten der Bezirkshauptmannschaft in diesen Fällen nicht notwendig ist. Mit diesem Bescheid ist für die Gemeinde Meiningen Rechtssicherheit entstanden.
Die genaue Beobachtung und allfällige Sanierung des Schmutzwasserkanals ist schon wegen der Hausbrunnen ein Muss. In kurzen Abständen wird der Kanal mit hochtechnisiertem Gerät geprüft. Die Schadstellen werden angezeigt und behoben.