Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.02.2025 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 330 Euro.
Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen.
Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes ist der Zuschuss nur einmal zu gewähren.
An Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den
Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der
Aktionsperiode erwerben, wird ein reduzierter Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180
Euro von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Jene Haushalte/Personen, die einen Antrag auf den Heizkostenzuschuss 2024/2025 stellen, müssen das aktuelle Haushaltseinkommen nachweisen.
Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:
Einkommensgrenze | + € 250 Einkommensgrenze „Einschleifregelung" | |
1 Personen HH | Euro 1.410 | Euro 1.660 |
2 Personen HH | Euro 1.920 | Euro 2.170 |
3 Personen HH | Euro 2.360 | Euro 2.610 |
4 Personen HH | Euro 2.800 | Euro 3.050 |
5 Personen HH | Euro 3.240 | Euro 3.490 |
6 Personen HH | Euro 3.680 | Euro 3.930 |
7 Personen HH | Euro 4.120 | Euro 4.370 |
Jede weitere Person | + Euro 440 | + Euro 250 |
Antragstellung: 14.10.2024 – 21.02.2025 persönlich im Gemeindeamt
Antragstellung: 14.10.2024 – 21.02.2025 digital via Online Formular
Aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder sind mitzubringen
Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice gerne zur Verfügung.
Die Wohnbeihilfe dient als Unterstützung für Personen, welchen das Einkommen für die Miete oder die Kreditrückzahlung für Wohnraum nicht ausreicht.
Antragsformulare für die Wohnbeihilfe sind im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen oder auf der Webseite des Lands Vorarlberg unter dem Punkt "Wohnbeihilfe – Antrag" erhältlich.
Die ausgefüllten Formulare müssen im Wohnsitzgemeindeamt abgegeben werden. Die exakte Höhe der Wohnbeihilfe berechnet die Vorarlberger Landesregierung und teilt diese der Antragsstellerin bzw. dem Antragssteller mit.
Kontakt:
Simone Burghard, Bauamt
Telefon:
+4355227137013
E-Mail:
simone.burghard@meiningen.at
Vergabe von integrativen Wohnungen
Die Gemeinde Meiningen vergibt kostengünstige Wohnungen. Aufgrund der starken Nachfrage können vielfach nur die allerdringendsten Fälle berücksichtigt werden.
Vergabesystem
Alle in Meiningen wohnhaften Personen oder die in einem in Meiningen ansässigen Betrieb Beschäftigten können sich unter Einhaltung der Aufnahmekriterien um eine integrative Mietwohnung bewerben. Die Kriterien betreffen vor allem die Einkommenssituation, Mindestaufenthaltsdauer oder Beschäftigungszeiten in Meiningen.
Antragstellung
Wohnungswerber müssen bei der Gemeinde Meiningen einen Antrag auf Zuteilung einer integrativen Wohnung unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Unterlagen stellen. Der Antrag gliedert sich in die Rubriken Wohnungswerber, derzeitige Unterkunft, Begründung des Wohnungsbedarfs, Wohnungswunsch, Einkünfte, Partner und Mitbewohner.
Punktesystem
Die Vergabe der Punkte basiert auf den Angaben im ausgefüllten Antrag. Dabei werden nur Angaben, die überprüf- und nachvollziehbar sowie schriftlich nachgewiesen sind, berücksichtigt.
Das sind unter anderem:
Einkommenssituation aller Haushaltsmitglieder
Wohnverhältnisse (Größe, Lage)
drohender Wohnungsverlust durch Räumungsklage
Krankheit, Unfall oder Behinderung
Aufenthaltsdauer in Meiningen und das Datum der Antragstellung
Wie funktioniert die Wohnungsvergabe?
Die Wohnungswerber werden nach den vergebenen Punkten gereiht. Die passende Wohnung wird dem Erstgereihten zugeteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer integrativen Wohnung!
Das Antragsformular ist beim Bauamt der Gemeinde Meiningen erhältlich und abzugeben.
Kontakt:
Simone Burghard, Bauamt
Telefon:
05522 71370-13
E-Mail:
simone.burghard@meiningen.at