Grundgebühr pro Haushalt: € 40,60
Personengebühr: € 6,99
Sackgebühr Restmüll 20 l: € 2,05
Sackgebühr Restmüll 40 l: € 4,10
Abfallbehälter Restmüll 60 l Pro Entleerung: € 5,04
Abfallbehälter Restmüll 120 l Pro Entleerung: € 10,08
Abfallbehälter Restmüll 240 l Pro Entleerung: € 20,15
Container 660 l pro Entleerung: € 55,42
Container 800 l pro Entleerung: € 67,18
Container 1.100 l pro Entleerung: € 92,36
Sackgebühr Bioabfall 8 l: € 1,00
Sackgebühr Bioabfall 15 l: € 1,63
Biomülltonne 80 l Pro Entleerung: € 13,00
Biomülltonne 120 l Pro Entleerung: € 18,00
Biomülltonne 240 l Pro Entleerung: € 33,00
Sperrmüll pro Kilogramm (nur Kleinmengen bis 0,5 m³): € 0,36
Sperrmüll-Wertmarke (bis max. 30 kg): € 12,91
Grünmüll pro m³ (nur Kleinmengen bis 0,5 m³): € 13,20
Bauschutt pro m³ (nur Kleinmengen bis 0,5 m³): € 14,35
Altpapierförderung je kg bei Vereinssammlungen: € 0,04
Die Gebühren für die Benützung der Grabstätten auf der Gemeindefriedhofanlage.
Friedhofs- u. Grabgebühren: | |
1) Erdgrab für Kinder | |
a) bis zum 1. Lebensjahr | 175,00 € |
Verlängerung 10 Jahre | 350,00 € |
b) vom vollendeten 1.-12.Lebensjahr | 245,00 € |
Verlängerung 10 Jahre | 350,00 € |
2) Einzelgrab in der Reihe/Erwachsene | 290,00 € |
2a) Verlängerung 10 Jahre | 207,14 € |
3) Familiengrab in der Reihe | 580,00 € |
3a) Verlängerung 10 Jahre | 414,28 € |
4) Einzelgrab an der Mauer | 485,00 € |
4a) Verlängerung 10 Jahre | 346,42 € |
5) Familiengrab an der Mauer | 970,00 € |
5a) Verlängerung 10 Jahre | 692,85 € |
6) Urnengrab an der Mauer oder GF 3 | 610,00 € |
6a) Verlängerung 10 Jahre | 435,71 € |
7) Zubehörkosten für Urnengrab a.d.Mauer od. GF 3 | 765,00 € |
Bestattungsgebühren: | |
1) Erdgrab | 290,00 € |
2) Urnengräber | 175,00 € |
3) Urne in Erdgrab | 225,00 € |
Jahresgebühr Friedhofpflege | 25,00 € |
Aufbahrungsgebühr pro angefangener Tag | 35,00 € |
Kosten f. Auflösung von Grabstätten | nach Aufwand |
Nähere Auskünfte zu den Gemeindefriedhofanlage erhalten Sie bei der Gemeinde Meiningen.
Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Meiningen eine Hundeabgabe. Abgabepflicht ist der jeweilige Hundehalter.
Hundeabgabe pro Hund:
Hund: € 84,71
Hund ermäßigt: € 67,77
(mit erfolgreich abgelegter BH/VT Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil)
Listenhunde: € 264,73
Chip- und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt.
Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen.
Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen.
An- und Abmeldungen werden beim Bürgerservice entgegengenommen. Sie können Ihren Hund auch online anmelden oder abmelden.
FORMULAR Hunde An- und Abmeldung
FORMULAR Antrag zur Bewilligung für die Haltung eines Listenhundes
Die Grundsteuer besteuert inländischen Grundbesitz (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen).
Steuerschuldner ist der Grundeigentümer oder Berechtigte. Gehört das Grundstück mehreren Personen sind diese Gesamtschuldner.
Auf Basis des Einheitswerts setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag fest (Einheitswertbescheid). Vervielfacht mit dem von der Stadtvertretung beschlossenen Hebesatz ergibt sich der Grundsteuerjahresbetrag.
Hebesatz für land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen (Grundsteuer A) 500% (30.04.1996), übriges Grundvermögen (Grundsteuer B) 500% (20.12.1996)
Bis zu einem Betrag von 75 Euro ist der 15.5. die gesetzliche Fälligkeit der Grundsteuer. Ab einem Betrag von 75 Euro ist die Grundsteuer am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu je einem Viertel des Jahresbetrags fällig.
Kontakt:
Christine Walser, Abgaben und Gebühren
Telefon:
+43 5522 71370-14
a) pauschal 50 m³, Preis pro m³ (ungeklärt): € 2,17
b) pauschal 50 m³, Preis pro m³ (geklärt): € 1,29
c) Einheitssatz (für Erschließungsbeitrag
Anschlussbeitrag, Ergänzungsbeitrag und
Nachtragsbeitrag): jeweils 10 % von € 426,93
Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebstätte des Unternehmens gewährt werden, unterliegen der Kommunalsteuer.
Steuerschuldner ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigt werden.
Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die gesamte Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1.460 Euro, kann ein Freibetrag von 1.095 Euro abgezogen werden.
Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monats (Fälligkeitstag) an die Gemeinde zu entrichten.
Für jedes abgelaufene Kalenderjahr hat der Unternehmer bis 31. März des folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärung hat die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage – aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden – zu enthalten.
Im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde ist binnen einem Monat ab Schließung eine Steuererklärung mit der Bemessungsgrundlage an die Gemeinde abzugeben.
Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Ist dem Unternehmer die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, kann der Gemeinde die Steuererklärung unter Verwendung eines amtlichen Vordruckes übermittelt werden.
Weitere Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Kommunalsteuergesetz 1993 (BGBl. Nr. 819/1993).