Für die Periode 2023/2024 sind für die Gemeinde Meiningen folgende Amtstage vorgesehen:
Mittwoch, den 14.02.2024 durch Notar Dr. Johannes Egel
Mittwoch, den 12.06.2024 durch Notar Dr. Daniel Malin
Kontakt:
Marlies Bickel, Sekretariat
Telefon:
05522 71370-11
E-Mail:
gemeinde@meiningen.at
Das Gemeindevermittlungsamt schließt im Bereich des Zivilrechts wirksame Vergleiche ab
Das Gemeindevermittlungsamt schließt im Bereich des Zivilrechts wirksame Vergleiche ab:
a) Über Geldforderungen und Ansprüche auf bewegliche Sachen,
b) in Streitigkeiten über Bestimmung oder Berichtigung von Grenzen unbeweglicher Güter oder über Grunddienstbarkeiten,
c) in Streitigkeiten über Dienstbarkeit der Wohnung und
d) in Besitzstreitigkeiten.
Die Gemeindevermittlungsämter sind darüber hinaus auch zur Vornahme von Sühneversuchen in Ehrenbeleidigungssachen (und bei Ehrenkränkung) zuständig.
Das Gemeindevermittlungsamt in Rankweil ist für Meiningen, Zwischenwasser, Röthis, Sulz, Viktorsberg, Laterns und Übersaxen zuständig. Das Gemeindevermittlungsamt kann kostspielige Prozesse vermeiden.
Kontakt zu den Vertrauensmännern stellt die Gemeinde Meiningen oder die Gemeinde Rankweil her.
Kontakt:
Sabine Strießnig, Bürgerservice
Telefon:
05522 71370-0
Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags.
Zuständig für die Gemeinde Meiningen ist Legalisatorin Dr. Anita Muther.
Kontakt:
Dr. Anita Muther
Adresse:
Stobernweg 45
Telefon:
0676 825 537 47
E-Mail:
anita.muther@gmail.com