Die Geburt eines Neugeborenen muss dem Standesamt des Geburtsorts binnen einer Woche angezeigt werden. Im Allgemeinen wird diese Anzeige der Geburt durch das Krankenhaus, in der das Kind geboren wird, automatisch an das Standesamt übermittelt. Bei Hausgeburten wird die Anzeige der Geburt von der Ärztin/vom Arzt bzw. von der Hebamme, die/der bei der Geburt anwesend war, ausgestellt und der Mutter/den Eltern übergeben.
Nach der Anzeige der Geburt erfolgt die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind beim Standesamt des Geburtsorts. Besitzt das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft wird zeitgleich ein gebührenfreier Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt. Die Erstausstellung der Geburtsurkunde ist nur beim Geburtsstandesamt gebührenfrei und wird dort in der Regel persönlich übergeben.
Anmeldung eines Neugeborenen
Mit der Geburtsbeurkundung erfolgt gleichzeitig auch die Wohnsitzanmeldung; d.h. für das Neugeborene ist eine zusätzliche Anmeldung NICHT erforderlich.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge oder als Nachweis für bestimmte persönliche Daten. In der Geburtsurkunde werden Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Eltern einer Person festgehalten.
Die Erstausstellung der Geburtsurkunde eines Kindes erfolgt meist beim Standesamt des Geburtsortes und ist bei diesem in den ersten zwei Lebensjahren gebührenfrei. Wird die erste Geburtsurkunde bei einem anderen Standesamt ausgestellt, gelten die unten angeführten Gebühren.
Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust/Diebstahl oder eine mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie persönlich einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. einer internationalen Geburtsurkunde stellen. Geburtsurkunden für Geburten vor dem 01.01.1939 kann ausschließlich das Pfarramt der jeweiligen Kirchengemeinde des Geburtsorts ausstellen. Für Geburten nach dem 01.01.1939 ist das Standesamt der Geburtsgemeinde zuständig. Eine Geburtsurkunde kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden.
Kosten:
Für den Antrag
Mündlich: gebührenfrei
Schriftlich: 21 Euro
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde
Bundesgebühr: 11 Euro
Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Für die Erstausstellung einer Geburtsurkunde für ein Kind fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden (d.h. bis zum bzw. am 2. Geburtstag). Bei Zusendung der Geburtsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten.
Ein elektronischer Registerauszug kann über das digitale Urkundenservice beantragt werden: Es fällt kein Kostenersatz an.
Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice
Telefon:
+43 5522 405 0
E-Mail:
buergerservice@rankweil.at
Die Heiratsurkunde wird vom Standesamt der Verheiratung ausgestellt.
Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich oder postalisch gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)
öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde
Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass
Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Mit abgelaufenem Personalausweis
alter Personalausweis
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
alter Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 39,00 Euro
ab 16 Jahren: 91,00 Euro
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass
Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Mit abgelaufenem Personalausweis
alter Personalausweis
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
alter Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: 44,00 Euro
ab 12 Jahren: 112,00 Euro
Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und wird z.B. bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises benötigt. Der Nachweis kann, für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei jeder österreichischen Standesamt- bzw. Staatsbürgerschaftsstelle beantragt und ausgestellt werden.
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für österreichische Staatsbürger die im Ausland leben, ist die jeweilige Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) zuständig.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig
amtlicher Lichtbildausweis
Bestätigung der Meldung
Geburtsurkunde
falls erforderlich (z.B. bei Erstausstellung): zusätzlich
Geburtsurkunde
Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Verleihungsbescheid
Kosten
Für den Antrag
Mündlicher Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag: 21 Euro
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Bundesgebühr: 21 Euro
Landesverwaltungsabgabe: 9,40 Euro
Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice
Telefon:
+43 5522 405 0
E-Mail:
buergerservice@rankweil.at
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, verschiedene Dokumente.
In einer Sterbeurkunde werden folgende Daten festgehalten
der Name der/des Verstorbenen
akademische Grade
das Geschlecht
der letzte Wohnort
der Tag, Ort und die Eintragung der Geburt
der Zeitpunkt und der Ort des Todes
die letzte Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft und Daten der Hinterbliebenen/des Hinterbliebenen
optional: die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft
Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Bei bereits vollständiger Erfassung des Sterbefalles im Personenstandsregister kann die Sterbeurkunde bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden.
Kosten
Für den Antrag
Mündlich: gebührenfrei
Schriftlich: 21 Euro
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde
Bundesgebühr: 11 Euro
Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Bei Zusendung der Sterbeurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten.
Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice
Telefon:
+43 5522 405 0
E-Mail:
buergerservice@rankweil.at