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Ausweise & Dokumente

Geburtsurkunde

Die Geburt eines Neugeborenen muss dem Standesamt des Geburtsorts binnen einer Woche angezeigt werden. Im Allgemeinen wird diese Anzeige der Geburt durch das Krankenhaus, in der das Kind geboren wird, automatisch an das Standesamt übermittelt. Bei Hausgeburten wird die Anzeige der Geburt von der Ärztin/vom Arzt bzw. von der Hebamme, die/der bei der Geburt anwesend war, ausgestellt und der Mutter/den Eltern übergeben.

Nach der Anzeige der Geburt erfolgt die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind beim Standesamt des Geburtsorts. Besitzt das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft wird zeitgleich ein gebührenfreier Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt. Die Erstausstellung der Geburtsurkunde ist nur beim Geburtsstandesamt gebührenfrei und wird dort in der Regel persönlich übergeben.

Anmeldung eines Neugeborenen

Mit der Geburtsbeurkundung erfolgt gleichzeitig auch die Wohnsitzanmeldung; d.h. für das Neugeborene ist eine zusätzliche Anmeldung NICHT erforderlich.

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge oder als Nachweis für bestimmte persönliche Daten. In der Geburtsurkunde werden Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Eltern einer Person festgehalten.

Die Erstausstellung der Geburtsurkunde eines Kindes erfolgt meist beim Standesamt des Geburtsortes und ist bei diesem in den ersten zwei Lebensjahren gebührenfrei. Wird die erste Geburtsurkunde bei einem anderen Standesamt ausgestellt, gelten die unten angeführten Gebühren.

Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust/Diebstahl oder eine mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie persönlich einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. einer internationalen Geburtsurkunde stellen. Geburtsurkunden für Geburten vor dem 01.01.1939 kann ausschließlich das Pfarramt der jeweiligen Kirchengemeinde des Geburtsorts ausstellen. Für Geburten nach dem 01.01.1939 ist das Standesamt der Geburtsgemeinde zuständig. Eine Geburtsurkunde kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden.

Kosten:

Für den Antrag

  • Mündlich: gebührenfrei

  • Schriftlich: 21 Euro

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde

  • Bundesgebühr: 11 Euro

  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Für die Erstausstellung einer Geburtsurkunde für ein Kind fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden (d.h. bis zum bzw. am 2. Geburtstag). Bei Zusendung der Geburtsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten.

Ein elektronischer Registerauszug kann über das digitale Urkundenservice beantragt werden: Es fällt kein Kostenersatz an.

Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 405 0

E-Mail:
buergerservice@rankweil.at

Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde wird vom Standesamt der Verheiratung ausgestellt.

Meldezettel

Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.

Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich oder postalisch gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)

  • öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)

  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade 

  • bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde 

Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

  • Noch keine Kontakte hinzugefügt

Personalausweis

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)

  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads

  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass

  • Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Mit abgelaufenem Personalausweis

  • alter Personalausweis

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • alter Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung

  • Staatsbürgerschaftsnachweis


Kosten

  • Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 39,00 Euro

  • ab 16 Jahren: 91,00 Euro

  • Noch keine Kontakte hinzugefügt

Reisepass

Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)

  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads

  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass

  • Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Mit abgelaufenem Personalausweis

  • alter Personalausweis

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • alter Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Kosten

  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: 44,00 Euro

  • ab 12 Jahren: 112,00 Euro

  • Noch keine Kontakte hinzugefügt

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.

Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und wird z.B. bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises benötigt. Der Nachweis kann, für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei jeder österreichischen Standesamt- bzw. Staatsbürgerschaftsstelle beantragt und ausgestellt werden.

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für österreichische Staatsbürger die im Ausland leben, ist die jeweilige Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) zuständig.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig

  • amtlicher Lichtbildausweis

  • Bestätigung der Meldung

  • Geburtsurkunde

  • falls erforderlich (z.B. bei Erstausstellung): zusätzlich

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde

  • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

  • Verleihungsbescheid

Kosten

Für den Antrag

  • Mündlicher Antrag: gebührenfrei

  • Schriftlicher Antrag: 21 Euro

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

  • Bundesgebühr: 21 Euro

  • Landesverwaltungsabgabe: 9,40 Euro

Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 405 0

E-Mail:
buergerservice@rankweil.at

Sterbeurkunde

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, verschiedene Dokumente.

In einer Sterbeurkunde werden folgende Daten festgehalten

  • der Name der/des Verstorbenen

  • akademische Grade

  • das Geschlecht

  • der letzte Wohnort

  • der Tag, Ort und die Eintragung der Geburt

  • der Zeitpunkt und der Ort des Todes

  • die letzte Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft und Daten der Hinterbliebenen/des Hinterbliebenen

  • optional: die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft

Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Bei bereits vollständiger Erfassung des Sterbefalles im Personenstandsregister kann die Sterbeurkunde bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden.

Kosten

Für den Antrag

  • Mündlich: gebührenfrei

  • Schriftlich: 21 Euro

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde

  • Bundesgebühr: 11 Euro

  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Bei Zusendung der Sterbeurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten.

Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband 
Marktgemeinde Rankweil 
Bürgerservice 

Telefon:
+43 5522 405 0

E-Mail:
buergerservice@rankweil.at