Das Onlineportal ist von Montag, 02. Februar bis einschließlich Sonntag, 22. Februar 2026 mittels nachstehendem QR-Code oder Link für Sie geöffnet:
Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte!
Unsere Gemeinde bietet für Kinder von 3-6 Jahren den Ganztageskindergarten in Meiningen an. Die Bildung und Betreuung ist für die Kinder eine Bereicherung und Ergänzung ihres Erziehungs- und Beziehungsalltages, sowie ihres Lernumfeldes in der Familie.
Eine Anmeldung für unseren Kindergarten gilt als verbindlich. Bitte beachten Sie, dass der halbtägige Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor dem Schuleintritt verpflichtend ist.
Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022 geboren sind, können für den Kindergarten angemeldet werden.
Die Anmeldung für das Betreuungsjahr 2026 /2027 kann ausschließlich online erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die Kindergartenleitung oder an die Gemeinde Meiningen wenden:
Nicole Ganath
info@kiga-meiningen.at
+43 5522 76794
Montag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Am Freitag, den 12. Juni 2026, feierten wir gemeinsam unser fröhliches Gartenfest im Kindergarten. Schon im Vorfeld waren alle Kinder voller Aufregung, haben fleißig geprobt und sich sehr über die zahlreichen Gäste gefreut.
Zur Begrüßung präsentierten die Kinder ein gemeinsames Lied. Anschließend standen unsere Großgrüppler im Mittelpunkt, bevor wir das Programm mit einem stimmungsvollen Abschiedslied abrundeten.
Nach dem offiziellen Teil konnten die Kinder gemeinsam mit ihren Familien verschiedene Stationen besuchen, Aufgaben meistern und fleißig Stempel sammeln – das bereitete allen großen Spaß! Auch das gemütliche Beisammensein kam dabei natürlich nicht zu kurz.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Gästen, die mit uns gefeiert und diesen Nachmittag zu etwas ganz Besonderem gemacht haben!
Kinder sind zum Besuch eines Kindergartens verpflichtet, wenn sie am 1. September vor Beginn des Kindergartenjahres fünf Jahre alt sind und im Folgejahr schulpflichtig werden. Kinder, die zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt sind und bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, sind ebenfalls besuchspflichtig.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Ihr Kind von der Kindergarten-Besuchspflicht befreit werden kann. Wenn Sie dies wünschen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen Antrag müssen Sie an das Amt der Vorarlberger Landesregierung schicken E-Mail: elementarpaedagogik@vorarlberg.at
Der Antrag muss vor Beginn des Kindergartenjahres bis spätestens Ende Februar gestellt werden.
Gründe für Befreiung siehe im Download:
Das Kindergarten A-Z ist eine kurze Informationssammlung, die euch eine Übersicht über Abläufe und Regeln im Kindergarten gibt.
GVO Beschluss vom 04.07.2025
Der Gemeindevorstand von Meiningen hat in der Sitzung vom 04. Juli 2025 die Elternbeiträge 2025/26 wie folgt beschlossen (siehe Download).
Kinder, die mit Stichtag 01. September 2025 fünf Jahre alt sind, sind den Bestimmungen des Kindergartengesetzes (§13a) entsprechend, zum Besuch des Kindergartens verpflichtet. Der Besuch des Kindergartens ist für diese Kinder am Vormittag (Grundmodul A) kostenlos.
Geschwisterstaffelung: Im Kindergartentarif ist eine Geschwisterstaffelung nicht vorgesehen. Härtefälle kann die Gemeinde im Einzelfall ausgleichen.
Kontakt:
Marlies Bickel, Sekretariat
Telefon:
05522/71370-10
E-Mail:
marlies.bickel@meiningen.at
Adresse:
Schulgasse 9
6812 Meiningen
Leiterin:
Nicole Ganath
Telefon:
05522/76794
E-Mail:
info@kiga-meiningen.at
Unsere Öffnungszeiten
07:00 bis 12:30 Uhr Vormittag
12:30 bis 13:30 Uhr Mittagsbetreuung (nur angemeldete Kinder)
13:30 bis 17:30 Uhr Nachmittag (nur angemeldete Kinder)
Eingangs- und Abholzeiten:
Vormittag:
07:00 bis 08:30 Uhr
11:30 bis 12:30 Uhr
Nachmittag:
13:30 bis 14:00 Uhr
15:30 bis 17:30 Uhr
Kinder in ihrer Einzigartigkeit anzunehmen, ihren eigenen inneren Bauplan zu unterstützen und liebevoll zu begleiten, ist unser Anliegen!