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Dr. Anita Muther

Gemeindearchiv

  • Telefonnummer
  • Beschreibung

    Legalisatorin
    Beglaubigung von Unterschriften die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. Kaufverträge). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Notarin/einen Notar mehr nötig.