Gemeindearchiv
Beschreibung
Legalisatorin
Beglaubigung von Unterschriften die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. Kaufverträge). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Notarin/einen Notar mehr nötig.